Bewilligung als Vermögensverwalter

Als eine der ersten unter den unabhängigen Vermögensverwaltern hat Patrick Liebi & Partner von der eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA die Bewilligung für die Ausübung der Tätigkeit im Finanzmarkt erhalten. Der Bewilligungsprozess war sehr anspruchsvoll und benötigte mehrere Monate Vorbereitungszeit.

Um die Anerkennung der FINMA zu erhalten, mussten hohe Anforderungen erfüllt werden. Diese sind im Finanzinstitutsgesetz (FINIG) festgelegt. Die neue Regulierung umfasst neben Vorschriften zur Organisation und zu den Eigenmitteln auch Verhaltensregeln, so etwa im Umgang mit Geschäftsrisiken, zur Suitability (geeignete Betriebsstruktur mit internen Kontrollfunktionen) oder zur Vermeidung von Interessenskonflikten.

 

Aufsichtsorganisation

Die Einhaltung der Bewilligungsvoraussetzungen wird nicht direkt von der FINMA, sondern von einer Aufsichtsorganisation laufend überwacht. Patrick Liebi & Partner hat diesbezüglich die Mitgliedschaft bei der Aufsichtsorganisation OSFIN beantragt und erhalten.

Die FINMA Lizenz stellt ein wichtiges Gütesiegel dar und bedeutet ein weiterer Meilenstein in der Firmengeschichte. Wir sind überzeugt, dass sich der neue Status positiv auf unsere Wettbewerbsfähigkeit auswirkt und die Attraktivität der unabhängigen Vermögensverwalter in der Schweiz weiter gestärkt wird.

Wir sind für die Zukunft gut gerüstet. Wir werden unsere Kunden weiterhin mit Engagement und hoher Fachkompetenz in allen Finanzfragen beraten. Wir danken an dieser Stelle all unseren Kunden und Kundinnen und Partnern für ihr Vertrauen und für die langjährige Zusammenarbeit.

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